RECHTSSICHERE ANWENDUNG


Die Rechtsgrundlage der Nutzung von nanoo.tv ist das Schweizerische Urheberrechtsgesetz (URG) sowie die sogenannten Gemeinsamen Tarife.

Die Verwertungsgesellschaften handeln im Auftrag des Gesetzgebers und der Urheber:innen Tarife aus, welche die Bedingungen der Nutzung regeln. Die Schulen zahlen für die Verwendung von audiovisuellen und anderen Werken Gebühren, unabhängig von der Nutzung von nanoo.tv. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) agiert als Nutzervertreterin der Schulen und sorgt für die gebündelte Abgabe der Gebühren an die Verwertungsgesellschaften.


Die Verwertungsgesellschaften der Schweiz:

ProLitteris (Literatur und bildende Kunst)

SSA (Dramatik, Musikdramatik, Choreographie, Audiovision und Multimedia)

SUISA (Musik)

SUISSIMAGE (Drehbücher, Regie, Filmproduktion)

SWISSPERFORM (Leistungsschutzrechte in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein)

Datenschutz im digitalen Zeit­alter: Welchen Persönlich­keits­schutz wollen wir?

Im folgenden Gespräch, das im Juli 2025 stattfand, erläutert Danielle Kaufmann den Sinn des Datenschutzes und was auf dem Spiel steht. Frau Kaufmann ist Datenschutzbeauftragte des Kantons Basel-Stadt und Beirätin im Netzwerk SDS – Souveräne Digitale Schweiz.

Sie sind seit mehreren Jahren als Datenschutzbeauftragte tätig – seit letztem Jahr für den Kanton Basel-Stadt und zuvor während sechs Jahren für die Universität Basel. Was hat Sie dazu bewegt, als Datenschutzbeauftragte tätig zu werden?

Man wächst in solche Positionen hinein. Ich denke aber, dass mich die Erfahrung des Fichenskandals Ende 1980er-Jahre stark geprägt hat. Ich wurde in dieser Zeit ebenfalls überwacht: Es gab von mir eine Fiche, es war die Zeit am Ende des kalten Krieges. Was mich heute antreibt: Das Recht und die Grundrechte gelten auch in der digitalen Welt, somit auch der Datenschutz. Wir sind in unserer Persönlichkeit verletzlich. Unsere Privatsphäre muss vor dem Staat und vor Privaten geschützt werden. Datenschutz heisst auch Schutz der Demokratie. Die Aufgabe hat also viel mit meinen Erfahrungen und Werten zu tun.

Warum ist Datenschutz wichtig? Was soll geschützt werden? Vor was wird geschützt?

Datenschutz basiert auf gesellschaftspolitischen Diskussionen und Entscheiden. Wir haben in unserer Rechtsordnung festgelegt, dass es eine Intim- und Privatsphäre gibt, die geschützt werden muss. Natürlich müssen die Interessen abgewogen werden. Es gibt mit wenigen Ausnahmen keinen absoluten Schutz. Gewisse Informationen müssen wir je nach Kontext teilen. Im Spital können wir z.B. nicht richtig behandelt werden, wenn unsere Krankheitsgeschichte, unsere Gesundheitsdaten verborgen bleiben. Unter anderem solche Fragen werden im Datenschutz geregelt.

Können Sie ein Beispiel nennen, in denen die Missachtung des Datenschutzes Folgen hatte?

Ein aktuelles Beispiel ist die Filmaufnahme von einem Liebespaar an einem Coldplay-Konzert, die im Internet viral ging. Zur Filmaufnahme konnten sie keine Einwilligung geben. Die beiden wurden weltweit zum Gespött und verlieren möglicherweise ihre Jobs. Aber auch für die Familien und Angehörige ist diese Geschichte wahrscheinlich ein Albtraum. Aber auch das Beispiel von Eltern, die Bilder und Videos ihrer Kinder, ohne diese zu fragen, unbedarft online stellen. Das kann später für diese Kinder zum Problem werden, denn das Internet vergisst nicht.

Der Datenschutz ist in der Schweiz für Schulen und Behörden auf Kantons- und Gemeindeebene kantonal geregelt. Was sind die Gründe dafür – und welche Vor- bzw. Nachteile ergeben sich daraus?

Die Schweiz ist föderal unterwegs und das spiegelt sich auch im Datenschutz wider. Wichtig zu erwähnen ist, dass unterschieden wird zwischen dem öffentlich-rechtlichen und dem privaten Datenschutz. Wirkliche Vorteile sehe ich nicht, aber die kantonalen Datenschutzgesetze sind sehr vergleichbar. Ja, manchmal kann es kompliziert werden, insbesondere wenn es sich um Sachverhalte handelt, die mehrere Kantone und damit allenfalls mehrere Datenschutzgesetze betreffen, aber die Schweiz ist halt föderalistisch und somit auch der Datenschutz.

Seit dem 1. September 2023 ist das neue Datenschutzgesetz (DSG) des Bundes in Kraft. Es nimmt die technologischen Entwicklungen auf. Für Schulen gelten jedoch die kantonalen Datenschutzgesetze, die oft älter sind – im Kanton Zürich beispielsweise das Gesetz von 2007. Wie werden technologische Entwicklungen wie Künstliche Intelligenz berücksichtigt?

Kantonale Datenschutzgesetze sind alle in Revision oder sind bereits revidiert worden. Sie müssen wie das eidgenössische Datenschutzgesetz ans europäische Recht angepasst werden. Aber wichtig hier zu erwähnen ist: Datenschutzrecht ist sogenannt technologieneutral, es gilt auch für neue Technologien wie Cloud Computing oder KI. Beispielsweise der Grundsatz der Transparenz gilt auch für KI. Das heisst, wenn wir Daten mittels KI bearbeiten, müssen wir bzw. der KI-Anbieter offenlegen, welche Daten wie bearbeitet werden und an wen sie allenfalls weitergegeben werden. Das Problem stellt sich eher in der Umsetzung, da viele KI-Anbieter der Ansicht sind, dass solche Angaben unter das Geschäftsgeheimnis fallen. Der Grundsatz der Transparenz ist aber nicht durch Vertrag übersteuerbar, d.h. dass man die Verträge mit den KI-Anbietern entsprechend verhandeln muss.

Datenschutz wird häufig als Innovationshemmnis dargestellt. Was entgegnen Sie solchen Einschätzungen?

Innovationen leben auch davon, dass Personendaten verarbeitet werden – Bilder, Stimmen, Aktivitäten von Personen. Aber viele Technologien haben leider das Potential von Persönlichkeitsverletzungen, Stichwort Deep Fakes, Identitätsdiebstahl, etc. Bei Medikamenten sind wir aufwändige Prozesse von Sicherheitsprüfungen gewohnt und sind dankbar dafür. Auch bei Datenbearbeitungen braucht es Sicherheitsprüfungen, Prüfungen, ob das Gesetz eingehalten wird. Für uns ist es wichtig, dass der Datenschutz von Anfang an einbezogen wird, damit Projekte nicht zum Schluss gestoppt werden müssen.

Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen Privatim, der Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten, den kantonalen Datenschutzbeauftragten und dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB)?

Privatim ist die EDK der Datenschutzbeauftragten. Hier zeigt sich wieder die föderale Schweiz. Alle haben zwar eigene Gesetze, aber dieselbe Aufgabe. Auch der EDÖB ist dabei. Wir tauschen uns aus und lobbyieren für die Ziele des Datenschutzes. Es geht auch um eine Vereinheitlichung der Praxis.

Die Debatte um digitale Souveränität nimmt in Europa und der Schweiz an Fahrt auf – auch befeuert durch die politischen Entwicklungen in den USA. Wie schätzen Sie diese Entwicklungen ein?

Ich bin sehr dankbar für diese Entwicklung. In vielen Kantonen und auf Bundesebene wird in den Parlamenten darüber debattiert. Es treibt auch die Bevölkerung um. Für die kantonale Verwaltung in Basel-Stadt habe ich mich gegen die Bearbeitung von besonders schützenswerten Daten, wie z.B. Gesundheitsdaten, in der Cloud ausgesprochen. Mit dem Preisgeben von Personendaten in eine Cloud wie jene von Microsoft verliert der Kanton die Kontrolle über seine Daten. Dass Microsoft nicht auf die Daten zugreift, ist nur vertraglich zugesichert, technisch kann man den Zugriff, zum Beispiel über eine Verschlüsselung, nicht völlig sicherstellen und nach US-Amerikanischem Recht, dem sogenannten US CLOUD Act, kann der Staat leider trotz der Verträge zugreifen.

Im neuen Datenschutzgesetz des Bundes wird Profiling geregelt.

Ob man mit der neuen gesetzlichen Regelung zu Profiling erfolgreich ist, wird sich zeigen. Profiling, also das automatisierte Bewerten persönlicher Aspekte einer Person, birgt reale Gefahren. Technisch ist es schon länger möglich, rechtlich versucht man es einzufangen. Im Schulumfeld können also zum Beispiel mit den heutigen Mitteln automatisiert Prognosen und Entscheide gemacht werden, ob eine Schülerin oder ein Schüler schulisch und beruflich erfolgreich sein wird. Die KI, welche die Entscheidung fällt, kann aber falsch liegen, sie kann aufgrund von Vorurteilen im Algorithmus entscheiden, z.B. dass Kinder mit migrantischem Hintergrund schlechtere Noten haben werden. Erschwerend kommt hinzu, dass man auch gegen Entscheidungen einer KI Rekurs einlegen können muss. Ein Entscheid einer KI muss im Weiteren nachvollziehbar und begründet sein, das sind grosse Herausforderungen. Das Profiling birgt grosse Risiken, weshalb das Datenschutzgesetz eine entsprechende ausdrückliche gesetzliche Grundlage dafür verlangt.

Datenschutz und Informationssicherheit: wie hängen sie zusammen?

Man kann die beiden Bereiche nicht separat voneinander anschauen. Alle Datenschutzgesetze verlangen auch technische Massnahmen, um Personendaten zu schützen. Datenschutz in der digitalen Welt kann nur mit Informationssicherheit gewährleistet werden. Um Daten der Schülerinnen und Schuler zu schützen, braucht es z.B. ein Berechtigungs- und Rollenkonzept. Dessen Umsetzung folgt dann auf technischer Ebene, das müssen Technik-Teams umsetzen.

Welche Datenschutzthemen werden aus Ihrer Sicht in den kommenden Jahren besonders relevant werden?

Ohne Zweifel sind das die beiden Themen KI und Cloud. Sie werden uns in den nächsten Jahren noch intensiver beschäftigen. Möglicherweise auch Quantencomputer. Damit könnten dann auch die längsten und besten Passwörter in Sekundenschnelle gehackt werden. Ebenfalls, so hoffe ich, werden wir uns als Gesellschaft darüber unterhalten, welchen Persönlichkeitsschutz wir im digitalen Zeitalter wollen und ob wir digital souverän sein wollen oder nicht.

Haben Sie einen persönlichen Buch- oder Filmtipp zum Thema?

Ja, z.B. der Film «Social Dilemma» oder auch der SRF-Podcast «Die Cookie-Falle», der ist hervorragend. Dann kann ich ebenfalls empfehlen, was die Journalistin Adrienne Fichter zum Thema schreibt.

Über Danielle Kaufmann

Danielle Kaufmann ist Datenschutzbeauftragte des Kantons Basel-Stadt. Sie studierte an der Universität Basel Rechtswissenschaften, wo sie ebenfalls als Datenschutzbeauftragte tätig war. Davor arbeitete sie mehrere Jahre im Bereich Urheberrecht an der Universität Basel und hat in dieser Zeit als Co-Projektleiterin das Competence Center in Digital Law im Rahmen eines Programms von swissuniversities mitaufgebaut.

Datenschutz im Schulumfeld

Die nationale Fachagentur educa bietet mit dem Dossier «Datenschutzkonforme Schule» eine wertvolle Informationssammlung zum Datenschutz im Schulumfeld:

Was kann eine Schule tun

Datenschutz in den Kantonen

Folgen des neuen Datenschutzgesetzes für Schulen

Informationsmaterial zu Datennutzung und Datenschutz