Die Rechtsgrundlage der Nutzung von nanoo.tv ist das Schweizerische Urheberrechtsgesetz (URG) sowie die sogenannten Gemeinsamen Tarife.
Die Verwertungsgesellschaften handeln im Auftrag des Gesetzgebers und der Urheber:innen Tarife aus, welche die Bedingungen der Nutzung regeln. Die Schulen zahlen für die Verwendung von audiovisuellen und anderen Werken Gebühren, unabhängig von der Nutzung von nanoo.tv. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) agiert als Nutzervertreterin der Schulen und sorgt für die gebündelte Abgabe der Gebühren an die Verwertungsgesellschaften.
Die Verwertungsgesellschaften der Schweiz:
ProLitteris (Literatur und bildende Kunst)
SSA (Dramatik, Musikdramatik, Choreographie, Audiovision und Multimedia)
SUISA (Musik)
SUISSIMAGE (Drehbücher, Regie, Filmproduktion)
SWISSPERFORM (Leistungsschutzrechte in der Schweiz und im Fürstentum Lichtenstein)